Rainer Deppe: „Ein wichtiges Urteil für unsere Region!“

Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für Neubau der Leverkusener Rheinbrücke

Rheinbrücke Leverkusen von A. Savin / Wikimedia Commons
Rheinbrücke Leverkusen von A. Savin / Wikimedia Commons

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Rheinbrücke Leverkusen abgewiesen. „Dies ist ein wichtiges und richtiges Urteil für unsere Region, jetzt haben wir Rechtssicherheit und der Bau kann beginnen“, sagt der Vorsitzende des Regionalrates Köln, Rainer Deppe. Ende 2020 soll der erste Teil der neuen Rheinquerung fertig sein und auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht sollen den Rhein wieder überqueren können. Einer vollständigen Sperrung der stark maroden Rheinquerung könne man somit noch zuvorkommen. „Ein Totalausfall dieses wichtigen Bauwerkes im transeuropäischen Verkehrsnetz hätte nicht nur erhebliche Folgen für den örtlichen und regionalen Verkehr, sondern auch für die Wirtschaft unserer Region gehabt“, so Deppe. „Die Sorgen und Ängste der Menschen haben wir ernst genommen!

Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses ist neben dem Neubau der Rheinbrücke der Ausbau der A1 zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West auf vier Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Weiterhin sind umfangreiche Umbauten an der Anschlussstelle Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West vorgesehen. Damit verbunden sind weiterhin Eingriffe in die „Altablagerung Dhünnaue“ in Leverkusen. Straßen.NRW hat der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde für diese Eingriffe ein umfangreiches Sicherheitskonzept vorgelegt.

Ab November 2017 sollen jetzt die Erdarbeiten linksrheinisch beginnen und ab dem Frühjahr 2018 umfangreiche Arbeiten für den Umbau des Autobahnkreuzes Leverkusen-West.

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