Hochwasser-Soforthilfe NRW ab sofort zu beantragen

Anträge sind online abrufbar

Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe - Foto: Land NRW / Ralph Sondermann
Land NRW / Ralph Sondermann

Möglichst unbürokratisch und schnell - so soll die Soforthilfe bei den Betroffenen des Hochwassers und Unwetters der vergangenen Woche ankommen. „Wir sind froh, dass der Bund und Nordrhein-Westfalen im engen Schulterschluss so schnell den Menschen, die dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, mit ersten Zahlungen unter die Arme greifen“, teilen Bundestagsabgeordneter Dr. Hermann-Josef Tebroke und Landtagsabgeordneter Rainer Deppe mit.

Ab sofort können Anträge auf der Seite https://www.land.nrw/soforthilfe heruntergeladen und bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, auf deren Gebiet das jeweilige Haus, Grundstück oder die Betriebsstätte liegt, eingereicht werden. Die Auszahlung soll innerhalb weniger Tage erfolgen.

Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen. Voraussetzung ist, dass der Schaden mehr als 5.000 EUR beträgt.

Einzelheiten für die Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe sowie die Landwirte und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind auf der gleichen Internetseite erläutert. Außerdem gibt es ein Bürgertelefon Fluthilfe +49 211 4684-4994, über das grundsätzliche Fragen zur Soforthilfe beantwortet werden können.

Für die Soforthilfe haben der Bund und Land für Nordrhein-Westfalen zunächst 300 Mio. EUR vorgesehen. Wenn die Gesamtschäden nach der ersten Not abgeschätzt werden können, werden Bund und Land die konkrete Ausgestaltung der Aufbauhilfen festlegen.

https://www.land.nrw/soforthilfe

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