Freiflächen-Photovoltaik gehört nicht auf landwirtschaftliche Nutzflächen

Solarpark Victorbur von Günther Redenius / pixelio.de
Solarpark Victorbur von Günther Redenius / pixelio.de

Für die CDU-Fraktion hat die landwirtschaftliche Nutzung klaren Vorrang vor dem Aufstellen von Photovoltaikanlagen“, stellte der stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe in der Debatte des NRW-Landtags, mit der die SPD-Fraktion zukünftig verstärkt landwirtschaftliche Flächen in sog. benachteiligten Gebieten mit neuen Freiflächen-Photovoltaikanlagen bestücken wollte, klar. „Fläche ist nicht vermehrbar und somit wollen wir, dass sparsam mit ihr umgegangen wird.

Natürlich ist der Solarstrom eine richtige Erfolgsgeschichte, die wir in Nordrhein-Westfalen weiterschreiben wollen“, so Deppe. Solarstrom ist heute mit 21,5 Prozent an der Erzeugung des erneuerbaren Stroms in unserem Bundesland beteiligt und damit ein wichtiger Bestandteil der Umstellung auf regenerative Energien. Neben Technik und Kosten ist die Akzeptanz der erneuerbaren Energien inzwischen ein Hauptfaktor für das Gelingen der Energiewende.

Für Photovoltaikanlagen kommen für uns vorrangig Industriebrachen, Konversionsflächen, ehemalige Deponien, Gebäude, Supermärkte, Fabrikhallen und ungenutzte Bahnflächen in Frage.“ Zudem gibt es nach wie vor immense, ungenutzte Kapazitäten. Wir haben Parkplätze, wir haben Fahrradwege und Fußgängerzonen. „Diese ohnehin schon versiegelten Flächen sollten sinnvoll genutzt werden, bevor unbebaute, landwirtschaftliche Flächen für Photovoltaik in Anspruch genommen werden“, sagt Deppe.

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