„Ein Meilenstein für den Naturschutz“

Straßenränder in NRW werden zukünftig naturnah bewirtschaftet

Landesstraße - Bild von hpgruesen / Pixabay
Bild von hpgruesen / Pixabay

Zum ersten Mal in der Geschichte Nordrhein-Westfalens wird zukünftig gesetzlich festgeschrieben, dass Straßenränder naturnah zu bewirtschaften sind. „Das ist ein Meilenstein für den Naturschutz in unserem Land. Straßen wurden beim Naturschutz immer als etwas Trennendes wahrgenommen. Die NRW-Koalition sieht jedoch auch die Möglichkeiten der Biotopverbindung“, freut sich der Landtagsabgeordnete Rainer Deppe.

Im Verkehrsausschuss des Landtags wurde die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen. Mit der Änderung des § 32 Abs. 2 wird das Land verpflichtet, begrünte Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Böschungen und sonstige straßenbegleitende Grundstücksteile an Landesstraßen und Radschnellverbindungen mit dem Ziel der Luftreinhaltung, der Struktur- und Artenvielfalt und der Biotopverbund zu bewirtschaften und zu fördern. Es sollen vorbehaltlich der Verkehrssicherheit blütenreiche Strukturen erhalten und entwickelt werden. Kreisen und Gemeinden wird zudem empfohlen, ebenfalls so zu verfahren. „Straßen garantieren nicht nur die Mobilität des Menschen, sondern Straßenränder sind auch Bestandteile von Landschaften und sind für sich genommen Lebensräume und gleichzeitig Verbindungskorridore für Flora und Fauna“, so Rainer Deppe.

Natur- und Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Verantwortung darf nicht auf einzelne Berufs- oder Bevölkerungsgruppen abgeladen werden. Mit der Gesetzesänderung erhalten wir nun auf einem Schlag allein an den Landesstraßen die riesige Fläche von über 11.600 km naturnah bewirtschafte Straßenränder. Das ist ein erweiterter Blick und eine Weiterentwicklung des Naturschutzes“, so Rainer Deppe. Formal wird das Plenum des Landtags die Gesetzesänderung am 16. Dezember verabschieden.

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