Alle Schäden durch Wölfe ersetzen!

Deppe: Wolfsmanagementplan der Landesregierung greift zu kurz

Als 1835 der letzte Wolf auf dem Gebiet von Nordrhein-Westfalen getötet wurde, lebten zwischen Rhein und Weser keine 2 Mio. Menschen. Es gab noch große unbewohnte Gebiete. Es gab weder Strom, noch Autos und Eisenbahnen. Eingezäunte Weiden für Nutztiere waren nicht üblich. Die Nutztiere wurden auch tagsüber bewacht und nachts in die Ställe geholt. Heute gelten weidende Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen als erwünschte Form der Tierhaltung und geradezu als Musterbild einer intakten Kulturlandschaft. Da kann man nicht so tun, als ob der Wolf nur mal kurz weg war und Wölfe wieder unproblematisch in unsere zehnmal so dicht besiedelte Landschaft passen.

Die Landesregierung lässt mit ihrem Wolfsmanagementplan die Geschädigten vollkommen im Stich. Ausdrücklich stellt sie dort fest, dass sie keinen Rechtsanspruch auf Schadensausgleich gewähren will. Lediglich auf freiwilliger Basis und nur so lange, wie die Wölfe hier noch Einzelereignisse sind, will Rot-Grün nur die vom Wolf gerissenen und die vom Tierarzt notgetöteten Tiere entschädigen.

"Was machen Sie mit den Tieren, die verletzt werden, die verstört über Wochen hinweg im Stall gehalten werden müssen oder in Panik ausbrechen und Unfälle auf Straßen und Schienen auslösen? Maßnahmen auf freiwilliger Basis greifen zu kurz. Für uns gehört ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schadensausgleich auf jeden Fall dazu", stellt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe im Rahmen seiner Plenumsrede zur Festlegung von Verbreitungsgebieten fest.

Die CDU-Landtagsfraktion will ein Wolfsmanagement, das klar regelt, wie Tiere und Menschen vor dem Wolf geschützt werden, wie Schäden vermieden und vollständig ersetzt werden. "Auch wenn wir aktuell nur über die ersten Einzeltiere in Nordrhein-Westfalen sprechen, ist doch klar: Der Wolf wird sich kontinuierlich ausbreiten." In spätestens zwei Jahren wird in NRW mit 80 heimischen Tieren gerechnet. Da brauchen wir eine effektive Regulierung. Andere EU-Länder machen es vor, wie dies auch unter den Bedingungen des europäischen Rechts (Anhang IV) möglich ist.

Die Plenumsrede finden Sie beiliegend.

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