6,8 Mio. zusätzlich für die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Mehr Freiheit bei der Verwendung der Pauschalbeiträge

Von den erhöhten Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen profitieren auch die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises in nicht unerheblichem Umfang. Flossen im aktuellen Jahr aus den verschiedenen Pauschalbeträgen, die das Land allen Städten, Gemeinden und Kreisen mit dem jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zur Verfügung stellt, 125 Mio. EUR an die acht Städte und Gemeinden sowie an den Kreis, werden es im kommenden Jahr 132 Mio. EUR sein. Damit hat sich die Summe nicht nur gegenüber dem Vorjahr, sondern auch im Vergleich zur Vorausberechnung, die regelmäßig im Sommer erfolgt, um fast 2 Mio. deutlich erhöht. Diese Zahl teilte heute der Landtagsabgeordnete Rainer Deppe auf Basis der Modellrechnung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung mit.

Das sind gute Nachrichten für die Kommunen“, freut sich Rainer Deppe für den Rheinisch-Bergischen Kreis. Die gute Konjunktur sorgt für alle Ebenen des Staates für steigende Steuereinnahmen. So ist das Land erstmals seit 2006 wieder in der Lage, den Kommunen „echte“ 23 Prozent der an den Einnahmen des Landes aus seinem Anteil an der Körperschaft-, der Einkommen- und der Umsatzsteuer zur Verfügung zu stellen.

Eine gute Nachricht enthält der Entwurf des GFG auch für die Schulen. Die Schulpauschale, die sich nach der Anzahl der Schüler in der jeweiligen Kommune richtet, wird ab dem kommenden Jahr dynamisiert. Das heißt, dass sie zukünftig Jahr für Jahr erhöht wird. „Damit beenden wir den von der Vorgängerregierung begonnenen Stillstand - eine von mehreren Ursachen für den Investitionsstau an unseren Schulen“, so Rainer Deppe. Die Sportpauschale wurde bereits im aktuellen Haushaltsjahr dynamisiert.

Die guten Erfahrungen aus dem letzten Jahr haben uns dazu bewogen, alle Pauschalen, die den Kommunen finanzkraftunabhängig zur Verfügung gestellt werden, für gegenseitig deckungsfähig zu erklären. Das bedeutet: Die Kommunen können von Jahr zu Jahr eigenständig entscheiden, ob sie die Pauschalen aufteilen oder Schwerpunkte setzen; z. B. bei der Instandsetzung von Schulen, bei den Sportanlagen oder beim kommunalen Straßenbau. Erstmals ist es jetzt sogar möglich, mit Mitteln aus der Schulpauschale konsumtive Ausgaben für die Digitalisierung der Schulen zu bestreiten. „Wir haben Vertrauen in die Kommunen. Deshalb sollen sie auch mehr entscheiden - kommunale Selbstverwaltung eben“, begründet Rainer Deppe.

Veränderung der Gesamtzuweisungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes in EUR

Gebietskörperschaft

2019

2020

Veränderung 2019 zu 2020

Gesamt

125.350.057,82

132.163.086,06

+ 6.813.028,24

Bergisch Gladbach

43.331.002,03

47.638.695,17

+ 4.307.693,14

Burscheid

2.842.127,20

3.024.657,41

+ 182.530,21

Kürten

6.784.641,70

6.435.970,53

- 348.671,17

Leichlingen

8.606.602,43

8.245.897,91

- 360.704,52

Odenthal

1.611.867,03

1.676.604,05

+ 64.737,02

Overath

6.009.080,67

6.803.315,45

+ 794.234,78

Rösrath

8.649.317,40

9.201.726,19

+ 552.408,79

Wermelskirchen

4.810.226,80

5.452.217,98

+ 641.991,18

Rheinisch-Bergischer Kreis

42.705.192,56

43.684.001,37

+ 978.808,81

Die Zuweisungen des Landes bilden nur einen Teil der Einnahmen der Kommunen ab. Zur Beurteilung der Lage der Kommunen ist die Finanzkraft ein ganz wichtiger Indikator. Diese ist im Rheinisch-Bergischen Kreis um 4,7 % gestiegen und liegt damit knapp über dem Durchschnitt des Landes (4,6 %), aber unter dem Durchschnitt des Regierungsbezirks Köln (5,0 %). Hier liegen noch Herausforderungen für alle: Bei der wirtschaftlichen Dynamik ist noch Luft nach oben.

Veränderung der Finanzkraft

Gebietskörperschaft

Veränderung 2019 zu 2020

Bergisch Gladbach

+ 5,20 %

Burscheid

+ 6,10 %

Kürten

+ 2,70 %

Leichlingen

+ 2,60 %

Odenthal

+ 1,30 %

Overath

+ 3,90 %

Rösrath

+ 5,90 %

Wermelskirchen

+ 5,70 %

Rheinisch-Bergischer Kreis gesamt

+ 4,70 %

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