1,8 Mio. EUR für Schul-Tablets im Rheinisch-Bergischen Kreis
Die wochenlangen Schulschließungen haben gezeigt, dass an vielen Schulen digitaler Unterricht schon gut funktioniert hat - auf jeden Fall durch Eigeninitiative von Schulen besser und kreativer, als viele erwartet haben. Die Corona-Zeit hat aber auch wie mit einem Brennglas deutlich gemacht, dass unser Land bei der Digitalisierung besser werden muss.
Insbesondere müssen wir dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler, die keine technischen Geräte im Elternhaus zur Verfügung haben, nicht abgehängt werden. Genau an diesem Punkt setzt das Sofortausstattungsprogramm Nordrhein-Westfalen an.
Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen den Schulträgern im Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt 1.813.907,49 EUR für die Ausstattung mit digitalen Endgeräten zur Verfügung. Kinder und Jugendliche, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse bislang nicht auf digitale Endgeräte zurückgreifen können, sollen mit Hilfe des Förderprogramms mit Laptops oder Tablets über die Schulträger ausgestattet werden.
Ich hoffe, dass damit möglichst gleichwertige Voraussetzungen für das Lernen entstehen. Damit die Schülerinnen und Schüler zügig davon profitieren, hat das Schulministerium das Verfahren unbürokratisch angelegt: Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen.
Laptops, Notebooks und Tablets werden mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Bund und Land finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent.
Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020. Das bedeutet: Alle ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen („Lockdown“) vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten können durch dieses Programm abgerechnet werden. Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die beschafften mobilen Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für den Schulunterricht zur Verfügung stehen.
Die Schulträger im Rheinisch-Bergischen Kreis stehen folgende Budgets zur Verfügung:
Schulträger | Budget |
---|---|
GESAMT | 1.813.887,49 EUR |
Bergisch Gladbach | 695.746,85 EUR |
Burscheid | 39.547,86 EUR |
Kürten | 100.011,81 EUR |
Leichlingen | 138.411,42 EUR |
Odenthal | 95.180,12 EUR |
Overath | 129.979,65 EUR |
Rösrath | 130.791,48 EUR |
Wermelskirchen | 150.634,86 EUR |
Rheinisch-Bergischer Kreis | 115.953,41 EUR |
Bergisch Gladbach, Berufsschulverband | 184.553,98 EUR |
Bergisch Gladbach, Waldorfschulverein | 20.563,92 EUR |
Kürten, Stiftung Die Gute Hand | 7.878,01 EUR |
Verbundschule Evangelisches Krankenhaus Bergisch Gladbach und Krankenhaus Wermelskirchen | 4.634,12 EUR |
Hier finden Sie die Förderrichtlinien von digitaler Sofortausstattung: https://bass.schul-welt.de/19254.htm