Ehemalige Bahntrassen - wertvolle Optionen für die Zukunft

Eisenbahnschienen - Bild von Manfred Richter / Pixabay
Bild von Manfred Richter / Pixabay

Ehemalige Bahntrassen sollen dauerhaft von Bebauung freigehalten werden, damit sie in naher oder ferner Zukunft wieder für Schienenstrecken, Verkehrswege wie Straßen oder andere Infrastrukturverbindungen genutzt werden können.

Bahntrassen, einst für viele Orte das Tor zur Welt, sind heute wertvolle Achsen für die Entwicklung; auch bei uns im Rheinisch-Bergischen Kreis. Dass diese Trassen für die zukünftige Entwicklung von Verkehrsinfrastruktur unterschiedlicher Art erhalten bleiben, will der Regionalrat Köln mit seinem einstimmig beschlossenen Plankonzept für den Regionalplan sicherstellen.

Von insgesamt 22 Trassen im Regierungsbezirk Köln betreffen 5 Strecken den Rheinisch-Bergischen Kreis:

  1. Siegburg - Lohmar - Overath
  2. Bergisch Gladbach - Bergisch Gladbach-Lückerath
  3. Remscheid-Lennep - Wermelskirchen
  4. Wermelskirchen Dellmanstraße (B51)/Am Wasserturm - Wermelskirchen Dellmannstraße (B51)/Grünestraße
  5. Wermelskirchen - Burscheid - Opladen

Jeder weiß, wie schwierig, wenn nicht unmöglich, es ist, neue Trassen für Infrastruktur zu gewinnen. In unserem dichtbesiedelten Regierungsbezirk gibt es nur noch wenige durchgehende Linien, auf denen beispielsweise Energieleitungen oder Verkehrswege errichtet werden können. Deshalb sind diese essentiell, um Städte und ländliche Gebiete an die großen Verkehrsnetze anzubinden. Genau das wollen wir durch die regionalplanerische Sicherung von Trassen erreichen.

Vorrangig ist dabei, dass die aufgeführten Trassen überhaupt erhalten bleiben. Heute werden sie bei uns im Kreis entweder gar nicht (1.) oder für andere Verkehrswege (3., 4., 5.) schon genutzt, sie sind bereits in der Fachplanung für Landesstraßen vorgesehen (2.) oder ermöglichen überhaupt erst Optionen für zukunftsweisende Projekte wie z. B. das CargoCap (2.).

Diese Trassen sollen sowohl im textlichen wie im zeichnerischen Teil des Regionalplans von weiterer Bebauung freigehalten werden. Damit hat dann die Fachplanung, z. B. in Form des Landesstraßenbedarfsplans oder des ÖPNV-Bedarfsplans, überhaupt erst die Chance, die jeweils fachlich passende Nutzung festzulegen.

Dass sich alle 22 ehemaligen Gleisstrecken grundsätzlich auch wieder für Schienenverkehr gut eignen würden, hatten zuvor der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Nahverkehrsverband Rheinland (NVR) fachlich bestätigt.

Die raumordnungsrechtliche Chance dazu, diese Trassen mit den Mitteln der Regionalplanung zu erhalten, bietet der Landesentwicklungsplan (Ziel 8.1-11). Er sieht nicht mehr genutzte Schienentrassen als raumbedeutsame Verbindungen an, auch dann, wenn für deren Reaktivierung als Schienenstrecke zurzeit kein Bedarf absehbar ist. Sie sind als Trassen zu sichern und erlauben damit eine Nutzung durch andere linienförmige Infrastrukturen.

Die derzeit stillliegenden Trassen sind eine Riesenchance, die wir für nachfolgende Generationen nicht verbauen, sondern als Option für eine hoffentlich nicht allzu ferne Zukunft sichern wollen.

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