Schnellere Planungsverfahren und mehr Verlässlichkeit

Die Landesplanung und Regionalplanung sind für Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung, doch sie war in den vergangenen Jahren nur mit relativ langatmigen Prozessen durchführbar.

Im Landesplanungsgesetz ist geregelt, wie diese Verfahren ablaufen, welche Rechte die beteiligten Regionalräte und Institutionen haben und auch wie die Regionalräte gebildet werden, welche die regionalen Pläne der Raumordnung verabschieden.

Wir haben im Landtag ein neues Gesetz verabschiedet, welche diese Verfahren schneller durchführbar machen lassen. Den Vorteil der Digitalisierung, der Geoinformationssysteme und der Beteiligung auf elektronischem Weg wollen wir für die zeitliche Straffung der Planverfahren nutzen.

Das bewährte Instrument des Zielabweichungsverfahrens führen wir jetzt auch in die Braunkohleverfahren ein. Gerade vor dem Hintergrund des schnelleren Kohleausstiegs muss die Planung schnell auf veränderte Abbauszenarien reagieren können. Denn für die NRW-Koalition und die Landesregierung gehören das Ende der Braunkohleverstromung und die gleichzeitige Schaffung von neuen Industriearbeitsplätzen zusammen.

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