Neuer Landesentwicklungsplan mit großen Chancen für das Rheinland

Ein weiteres der großen Reformvorhaben der NRW-Koalition ist am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen worden und kann jetzt in den Kommunen und im Regionalrat seine Wirkung entfalten. Neue Arbeitsplätze, mehr Wohnungen, stärkere Dörfer und weniger Bürokratie - vielleicht lässt sich so die Zielsetzung der LEP-Änderungen am besten zusammenfassen. Auf jeden Fall löst der LEP zahlreiche Fesseln, die sich vor allem für die Regionalplanung und auf der kommunalen Ebene hindernd ausgewirkt haben und allzu oft als Gängelung empfunden wurden.

Aus Sicht der Stadträte und der Regionalräte steht die bedarfsgerechte Bauflächenentwicklung an erster Stelle der Verbesserungen. Sie können nun besser auf die steigende Bevölkerungsprognose reagieren und den Bedarf an Wohnbauflächen und Gewerbegebieten schneller und rechtssicher bereitstellen.

Die Streichung des Erweiterungsverbots für Ortsteile mit weniger als 2.000 Einwohnern ermöglicht den Kommunen im ländlichen Raum mehr Flexibilität, um die Infrastruktur durch maßvolles Wachstum zu stabilisieren und örtlichen Gewerbebetrieben Expansionsmöglichkeiten zu schaffen.

Die starren Vorgaben zur Bereitstellung von Flächen für die Windenergie - im Regierungsbezirk Köln immerhin 14.500 ha - wurden ersatzlos gestrichen. Welche Wirkung die aus Gründen der Akzeptanzerhöhung neu eingeführte 1.500 m-Abstandsregel von Windrädern zu Wohngebieten haben wird, wird die Praxis in den nächsten Jahren zeigen.

Die Ansiedlung industrieller Großvorhaben haben wir nach internationalen Maßstäben auf eine attraktive Größe um 30 auf 50 ha abgesenkt. Das betrifft im Regierungsbezirk Köln die Flächen in Euskirchen/Weilerswist und in Geilenkirchen-Lindern.

Aus Sicht der CDU war wichtig, dass wir den Vorrang der landwirtschaftlichen Nutzung vor Freiflächenphotovoltaikanlagen erhalten konnten. Auch die Möglichkeit, dass die Regionalräte für die Gewinnung nichtenergetischer Rohstoffe (bei uns im Rheinland hauptsächlich Kies und Sand) weiterhin eine Konzentrationszonenplanung vornehmen können, war aus Sicht unseres Regionalrates eine wichtige Forderung, die wir durchsetzen konnten. Gleichzeitig wurde durch die Verlängerung der planerisch abzusichernden Versorgungszeiträume um fünf auf 25 Jahre die Planungssicherheit für alle Beteiligten verbessert.

Auch wenn der in der Praxis unwirksame sog. 5 ha - Grundsatz gestrichen wurde, ist der LEP keineswegs ein Freibrief für eine ungehemmte Inanspruchnahme des Freiraums. Der Vorrang der Innenentwicklung vor der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen gilt nach wie vor.

Bei der sparsamen und intelligenten Flächenpolitik ist zukünftig vor allem unsere Kreativität als Kommunal- und Regionalpolitiker gefordert. Nicht jeder Einkaufsmarkt braucht mehr oberirdische Parkplatz- als Verkaufsfläche. Der Erfolg (und Bestand) der wiedererlangten Freiheit wird auch davon abhängen, wie kommunale SelbstVERANTWORTUNG von uns in den Städten, Gemeinden und auf der regionalen Ebene praktiziert wird. Für uns in der Landespolitik steht die Weiterentwicklung der Kompensationsregeln von einem eher quantitativen zu einem mehr qualitativen Maßstab als Aufgabe an.

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