Fütterungspraktiken konterkarieren Verschärfungen beim Jagdgesetz

Kleine Anfrage zum Thema der Fütterungspraktiken in Siegen-Wittgenstein gestellt

Die Neue Westfälische berichtete in ihrer Ausgabe vom 17.03.2015 über die Fütterungspraktiken unter anderem für Rotwild im Eigenjagdbezirk Berleburg der Wittgenstein-Berleburg'schen Rentkammer. Dort war es, so die Berichterstattung, zur verbotenen Rübenfütterung bei Rotwild sowie der ebenfalls untersagten Fütterung der Futter-Kombination mit Kraftfutter gekommen. In diesem Zusammenhang stellt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Rainer Deppe die Glaubwürdigkeit der weiter verschärfenden Jagdgesetznovelle in Frage: "Wie ernst nimmt Minister Remmel eigentlich seine anklagenden Anschuldigungen gegen die Jagd? Einerseits sollen Tiere selbst in Notzeiten noch nicht einmal mehr gefüttert und vor dem Verhungern bewahrt werden. Andererseits berichtet die Presse, dass er beide Augen zudrückt, wenn vor der eigenen Haustür Hirsche offenbar mit Kraftfutter gefüttert werden. Wir wollen Klarheit."

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