Fortbestand von Biomasseanlagen in NRW sichern

CDU-Landtagsfraktion stellt Antrag für wirtschaftlich tragbare Anschlussregelung beim EEG

Biogasanlage von Philipp Pohlmann / pixelio.de
Biogasanlage von Philipp Pohlmann / pixelio.de

Die CDU-Landtagsfraktion hat in der Plenumsdebatte am 17. März 2016 einen Antrag eingebracht, der die Position der Stromerzeugung aus Biomasse stärken soll. Ohne eine wirtschaftlich tragbare Anschlussregelung im EEG 2016 droht zahlreichen Biomasseanlagen in Nordrhein-Westfalen das Aus. Der gesamte technologische Fortschritt, der in der Einführungsphase der Biogasanlagen erzielt wurde und der beim Fortbetrieb zu niedrigen Stromerzeugungskosten führen würde, wäre vergebens erzielt und vom Verbraucher über hohe Vergütungen vergebens bezahlt worden. Die CDU Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass Biogasanlagenbetreiber eine Perspektive für eine Nachfolgeregelung nach dem Auslaufen der bisherigen Festvergütungsphase für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen erhalten. Ohne eine solche Perspektive wird ein Großteil der jetzt sinnvollen Optimierungsinvestitionen unterbleiben. Sinnvolle Anlagenkonzepte würden verhindert, Anlagen auf Verschleiß gefahren und teilweise vorzeitig stillgelegt.

Dabei hat die Biomasseverstromung eine wichtige energiewirtschaftliche Bedeutung. Nur mit Biomasse besteht die Möglichkeit, Strom bedarfsgerecht zu erzeugen und zur Stabilisierung der Stromnetze gezielt dann einzuspeisen, wenn über Windenergie und Photovoltaik nicht genügend Strom erzeugt werden kann.

Die CDU-Landtagsfraktion stellt sich hinter einen entsprechenden Beschluss des Bundesrates vom 18.12.2015 (BR 555/15 (B)), der von den Ländern Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen initiiert worden war. Hubertus Fehring hatte den Antrag in der heutigen Plenardebatte vertreten. SPD, Grüne und FDP signalisierten zwar, dass sie inhaltlich das CDU-Hauptanliegen des Erhalts der Bestandsanlagen teilen würden, verweigerten dem Antrag insgesamt allerdings die Zustimmung.

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