20 Mio. EUR zusätzlich für die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Münzenstapel - Bild von Kevin Schneider / Pixabay
Bild von Kevin Schneider / Pixabay

Gerade in Krisenzeiten steht die Landesregierung an der Seite der Kommunen. Davon profitieren wir im Rheinisch-Bergischen Kreis“, kommentiert Landtagsabgeordneter Rainer Deppe die jetzt veröffentlichte Modellrechnung des Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG).

Die diesjährigen Zuweisungen an die Kommunen sind die höchsten Zuweisungen in der Geschichte des Landes. Seit Beginn der Wahlperiode, in der CDU und FDP die Mehrheit im Landtag stellen, haben wir die jährlichen Zuweisungen an die Kommunen um 42 % steigern können. Waren es 2017 107 Mio. EUR, die über das GFG in den Rheinisch-Bergischen Kreis flossen, werden es im kommenden Jahr 152 Mio. EUR sein.

20 Mio. EUR zusätzliche Zuweisungen an die 8 Kommunen und den Kreis bedeuten eine Steigerung gegenüber dem laufenden Jahr von 15 %. Insgesamt fließen im kommenden Jahr auf Basis der Modellrechnung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung über das GFG 152,25 Mio. EUR an die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Dies ist der Betrag, auf dem die Kämmerer die kommunalen Haushalte aufstellen können. „Bei aller Unsicherheit in diesen Zeiten, ist dieser Betrag schon einmal eine sichere Basis, mit der Kommunen kalkulieren können“, so Rainer Deppe.

Viele Entscheidungen der Landesregierung tragen dazu bei, die Kommunen im Jahr 2020 von Corona-bedingten Einnahmeausfällen und Mehrausgaben zu entlasten. Nun sichert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die kommunalen Finanzen mit einer Aufstockung: über den NRW-Rettungsschirm wird es nicht nur keinen Rückgang geben, sondern eine weiterhin positive Entwicklung der Gemeindefinanzierung gewährleistet“, so Rainer Deppe, „das sind sehr gute Nachrichten für unsere Städte und Gemeinden und damit auch für den Kreis!

Den größten Anteil der Steigerung kommt mit 11 Mio. EUR der Stadt Bergisch Gladbach zu Gute. Die auf den ersten Blick bedauerlichen leichten Rückgänge der Gesamtzuweisungen an Leichlingen und Overath haben im Grunde eine für die beiden Städte erfreuliche Ursache. Da die Steuerkraft der beiden Städte im Vergleich zum Landesdurchschnitt deutlich stärker gestiegen ist, sind sie auf etwas geringere Unterstützung aus dem Ausgleichssystem GFG angewiesen.

Wie in den letzten beiden Jahren werden alle Pauschalen, die den Kommunen finanzkraftunabhängig zur Verfügung gestellt werden, für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das bedeutet: Die Kommunen können von Jahr zu Jahr eigenständig entscheiden, wie sie die Pauschalen aufteilen und können so Schwerpunkte setzen; z. B. bei der Digitalisierung von Schulen, bei den Sportanlagen oder bei der Instandhaltung der kommunalen Straßen.

Wie wichtig die anfangs vor allem aus den Großstädten heftig kritisierte Aufwands- und Unterhaltungspauschale für die Kommunen im kreisangehörenden Raum ist, zeigt ein Blick in die Zahlen. „Die von uns 2018 erstmals eingeführte Pauschale hat mit 2 Mio. EUR für die Städte und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis inzwischen eine deutlich spürbare Größenordnung erreicht“, ist Rainer Deppe ein wenig stolz auf dieses zusätzliche Finanzierungsinstrument.

Kommune

2017

2018

2019

2020

2021

gesamt

107.298.696,22

123.723.732,16

125.350.057,82

132.163.086,06

152.245.676,91

Bergisch Gladbach

34.469.234,91

48.116.465,04

43.331.002,03

47.638.695,17

59.617.869,97

Burscheid

1.030.303,94

3.808.109,75

2.842.127,20

3.024.657,41

4.987.958,17

Kürten

5.601.723,75

5.601.723,75

6.784.641,70

6.435.970,53

7.081.117,75

Leichlingen

6.263.235,60

6.263.235,60

8.606.602,43

8.245.897,91

7.948.375,83

Odenthal

1.527.849,52

1.527.849,52

1.611.867,03

1.676.604,05

1.779.997,64

Overath

5.256.030,05

5.256.030,05

6.009.080,67

6.803.315,45

6.159.959,68

Rösrath

6.480.310,92

6.480.310,92

8.649.317,40

9.201.726,19

11.065.700,10

Wermelskirchen

4.461.900,53

4.461.900,53

4.810.226,80

5.452.217,98

9.245.339,34

Kreisverwaltung

42.208.107,00

42.208.107,00

42.705.192,56

43.684.001,37

44.359.358,43

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