1,5 Mio. EUR für die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis

Münze & Scheine von Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Münze & Scheine von Andreas Hermsdorf / pixelio.de

„Wir kümmern uns um die Belange unserer Kommunen. Das gehört für uns zum Kern unserer politischen Arbeit“, hatten Holger Müller und Rainer Deppe immer wieder ihren politischen Einsatz für die Städte und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises begründet.

Jetzt können die beiden den nächsten Erfolg für die 8 Städte und Gemeinden des Kreises nach Hause bringen. 1,5 Mio. EUR bekommen die Kommunen als zusätzliche Unterstützung vom Land für ihre wichtige Integrationsarbeit. Im Einzelnen entfallen auf

  Auszahlungsbetrag
Bergisch Gladbach 613.192
Burscheid 85.040
Kürten 130.106
Leichlingen 102.902
Odenthal 73.283
Overath 157.138
Rösrath 156.773
Wermelskirchen 178.349
Gesamt Rheinisch-Bergischer Kreis 1.496.783

Mit dem heute veröffentlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schafft die NRW-Koalition die Rechtsgrundlage, um noch in diesem Jahr zusätzlich 100 Mio. EUR an die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden zu verteilen.

Wie so oft ging es bei der Verteilung der Landesmittel um den Verteilschlüssel zwischen den Kommunen. „Holger Müller und mir war wichtig, dass die Gelder entsprechend der tatsächlichen Zahl der vor Ort aufgenommenen Flüchtlinge verteilt werden. Nur das ist gerecht. Jede Kommune muss, entsprechend ihrem Anteil an Flüchtlingen, auch die Zuschüsse des Landes bekommen“, erklären die beiden Rheinisch-Bergischen Abgeordneten. Bekanntlich hatte seinerzeit die Verteilung nach Soll-Zahlen, die aber mit dem Ist-Zustand wenig zu tun hatten, für große Verärgerung gesorgt. „Das war schlicht ungerecht und ging so gut wie immer zu Lasten des kreisangehörigen Raums. Dies haben wir mit der neuen Mehrheit wieder gerade gerückt.

Die NRW-Koalition unterstützt die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden mit weiteren 100 Mio. Euro aus Landesmitteln. Damit steigen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Zusätzlich leiten wir, die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel, aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von ca. 10 Mio. Euro an die Kommunen weiter. Damit hält die NRW-Koalition ihr Versprechen, alle weiteren Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, erklären die beiden Rheinisch-Bergischen Abgeordneten Rainer Deppe und Holger Müller.

Der Verteilungsschlüssel richtet sich daher zu 40 % nach der Anzahl der geflüchteten Personen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 sowie zu 60 % nach der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AwoV, Stichtag 1. Januar 2018).

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